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das 3 säulen system der schweiz
1. Säule (Staatliche Vorsorge)
Die 1. Säule bildet die Existenzgrundlage im Alter, im Falle von Invalidität und Tod. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL) bilden die 1. Säule.
Alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind bei der AHV/IV obligatorisch versichert und müssen Beiträge leisten. Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres.
Die Beiträge der Angestellten an die 1.Säule betragen 10.25% des Bruttolohns, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Diese Beiträge werden je zur Hälfte durch den Arbeitgeber und den Angestellten bezahlt. Um im Alter von 65 (Männer) oder 64 (Frauen) dereinst Anspruch auf eine Volllrente zu erhalten, müssen die AHV Beiträge lückenlos einbezahlt werden. Im Klartext heisst das: Ab dem Kalenderjahr wo Sie das 21. Altersjahr erreich, müssen Sie bis zum ordentlichen Pensionsalter jedes Jahr Beiträge leisten. Sollten Lücken vorhanden sein, kommt es zu einer anteilsmässigen Rentenkürzung von 1/44 pro fehlendem Beitragsjahr. Eine solche Beitragslücke kann entstehen, wenn sie über längere Zeit nicht angestellt waren, zum Beispiel infolge eines Auslandaufenthalts.
Auch Ausländer, welche erst spät in die Schweiz einwandern, haben unter Umständen Beitragslücken. Sollten Sie für gewisse Zeit keine AHV-Beiträge geleistet haben, ist innert fünf Jahren eine Nachzahlung möglich.
Um im Alter eine AHV-Rente zu beziehen, müssen Sie diese beantragen. Idealerweise sollten Sie sich einige Monate vor Rentenbeginn bei der zuständigen Ausgleichskasse melden.
Die AHV wurde vor über 70 Jahren als solidarisches Mittel gegen die Altersarmut eingeführt wo eine gezielte und gewollte Umverteilung zwischen Jung/Alt, Reich/Arm, Mann/Frau usw. statt findet.
Dieser Umverteilungseffekt bedeutet, dass verschiedene Bevölkerungsgruppen mehr in die AHV einzahlen, als sie von deren Leistungen profitieren.
Dies sollte vor allem gut Verdienenden berücksichtigen und sich früh mit dem Thema Vorsorge beschäftigen. Denn in der Regel gelingt es mit zunehmend Einkommen immer weniger die Lücken in der 1. und der 2. Säule zu decken (Grafik 1.1)
Ehegatten, die beide erwerbstätig waren, haben nicht Anspruch auf je eine Vollrente, sonder die Ehegatten Renten werden auf maximal 42660 Franken pro Jahr plafoniert.
Um sich Klarheit bezüglich Ihre Zukunft im Alter zu verschaffen, sollten Sie in einem ersten Schritt abklären, welche Rentenansprüche stehen Ihnen zu. In einem zweiten Schritt sind Massnahmen zur Schliessung der Vorsorgelücke zu ergreifen. Freiwillige Einzahlung in die 2.Säule, Beiträge an die gebundene 3.Säule oder freies Sparen über die Säule 3b.
Die 1. Säule bildet die Existenzgrundlage im Alter, im Falle von Invalidität und Tod. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL) bilden die 1. Säule.
Alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind bei der AHV/IV obligatorisch versichert und müssen Beiträge leisten. Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres.
Die Beiträge der Angestellten an die 1.Säule betragen 10.25% des Bruttolohns, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Diese Beiträge werden je zur Hälfte durch den Arbeitgeber und den Angestellten bezahlt. Um im Alter von 65 (Männer) oder 64 (Frauen) dereinst Anspruch auf eine Volllrente zu erhalten, müssen die AHV Beiträge lückenlos einbezahlt werden. Im Klartext heisst das: Ab dem Kalenderjahr wo Sie das 21. Altersjahr erreich, müssen Sie bis zum ordentlichen Pensionsalter jedes Jahr Beiträge leisten. Sollten Lücken vorhanden sein, kommt es zu einer anteilsmässigen Rentenkürzung von 1/44 pro fehlendem Beitragsjahr. Eine solche Beitragslücke kann entstehen, wenn sie über längere Zeit nicht angestellt waren, zum Beispiel infolge eines Auslandaufenthalts.
Auch Ausländer, welche erst spät in die Schweiz einwandern, haben unter Umständen Beitragslücken. Sollten Sie für gewisse Zeit keine AHV-Beiträge geleistet haben, ist innert fünf Jahren eine Nachzahlung möglich.
Um im Alter eine AHV-Rente zu beziehen, müssen Sie diese beantragen. Idealerweise sollten Sie sich einige Monate vor Rentenbeginn bei der zuständigen Ausgleichskasse melden.
Die AHV wurde vor über 70 Jahren als solidarisches Mittel gegen die Altersarmut eingeführt wo eine gezielte und gewollte Umverteilung zwischen Jung/Alt, Reich/Arm, Mann/Frau usw. statt findet.
Dieser Umverteilungseffekt bedeutet, dass verschiedene Bevölkerungsgruppen mehr in die AHV einzahlen, als sie von deren Leistungen profitieren.
Dies sollte vor allem gut Verdienenden berücksichtigen und sich früh mit dem Thema Vorsorge beschäftigen. Denn in der Regel gelingt es mit zunehmend Einkommen immer weniger die Lücken in der 1. und der 2. Säule zu decken (Grafik 1.1)
Ehegatten, die beide erwerbstätig waren, haben nicht Anspruch auf je eine Vollrente, sonder die Ehegatten Renten werden auf maximal 42660 Franken pro Jahr plafoniert.
Um sich Klarheit bezüglich Ihre Zukunft im Alter zu verschaffen, sollten Sie in einem ersten Schritt abklären, welche Rentenansprüche stehen Ihnen zu. In einem zweiten Schritt sind Massnahmen zur Schliessung der Vorsorgelücke zu ergreifen. Freiwillige Einzahlung in die 2.Säule, Beiträge an die gebundene 3.Säule oder freies Sparen über die Säule 3b.
2. Säule (Berufliche Vorsorge)
Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung hat den grössten Teil Ihres Vermögens nicht etwa auf dem Sparkonto oder in Anlagen. Das meiste Geld sparen Herr und Frau Schweizer in der 2.Säule. Die 2. Säule ist somit wohl die wichtiges Stütze um die Pensionierung abzusichern. Die ersten Pensionskassen wurden bereits vor über hundert Jahren, z.B. in der Maschinenindustrie, gegründet. Von diesem Vorsorgeschutz profitierten ausschliesslich ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitgeber über solch eine Pensionskasse verfügten. Im Gegensatz zu heute war der Beitritt freiwillig. Dieser erfolgte nur, wenn es dem Willen des Arbeitgebers entsprach. Gar kein Schutz stand de Nichterwerbstätigen zur Verfügung. Sie waren bezüglich Vorsorge ganz auf sich allein gestellt. Die AHV wurde erst viel später (1948) gegründet.
Die 2. Säule ist am 1. Januar 1985 in Kraft getreten und stütz sich auf das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Das Ziel der 2.Säule ist es - Sicherzustellen -, dass der gewohnten Lebensstandard auch im Alter vorgeführt werden kann. Versichert sind alle Personen, die von ihrem Arbeitgeber den Mindestlohn für eine BVG Pflicht erhalten. Das Altersparen beginnt mit dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Nicht obligatorisch versichert sind Personen, die mindestens eine 70% Invalidität haben, sowie Personen, die nur nebenberuflich angestellt sind und hauptberuflich eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Selbstständig sind der 2.Säule nicht obligatorisch unterstellt und können sich freiwillig versichern. Wie in der 1.Säule führt auch in der 2.Säule die demographische Entwicklung dazu, dass wegen der steigenden Lebenserwartungen, Renten immer länger ausbezahlt werden müssen. Die Altersguthaben in den BVG-Ausweisen werden anhand heute geltender gesetzlicher Vorgaben und Annahmen über die künftigen Kapitalerträge hochgerechnet und laufend den neuen Bedingungen angepasst. So sind Rentenbetrag und Guthaben auf dem BVG-Ausweis mit bedacht zu geniessen, denn diese zukünftigen Zahlen sind nicht Garantiert.
Die Höhe der Altersrenten wird mittels Umwandlungssatz bestimmt. Dieser Umwandlungssatz nimmt aber künftig tendenziell, da er von Zeit zu Zeit an die steigenden durchschnittlichen Lebenserwartungen angepasst wird. Vom veränderten Umwandlungssatz sind nur die neuen, nicht aber schon bestehende Renten betroffen. Die Höhe der Verzinsung des BVG-Guthabens ist von der Wirtschaftssituation und den erwartenden Kapitalerträgen abhängig. Der Mindestzinssatz beträgt aktuell 1.0 Prozent. Bei der Einführung der BVG lag dieser bei 4.0 Prozent. Es ist auch tendenziell nicht zu erwarten, dass dieser in den nächsten Jahren steigt, was dazu führt, dass die BVG Guthaben der Versicherten weniger wachsen und somit auch weniger Leistungen nach der Pensionierung vorhanden sind.
Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung hat den grössten Teil Ihres Vermögens nicht etwa auf dem Sparkonto oder in Anlagen. Das meiste Geld sparen Herr und Frau Schweizer in der 2.Säule. Die 2. Säule ist somit wohl die wichtiges Stütze um die Pensionierung abzusichern. Die ersten Pensionskassen wurden bereits vor über hundert Jahren, z.B. in der Maschinenindustrie, gegründet. Von diesem Vorsorgeschutz profitierten ausschliesslich ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitgeber über solch eine Pensionskasse verfügten. Im Gegensatz zu heute war der Beitritt freiwillig. Dieser erfolgte nur, wenn es dem Willen des Arbeitgebers entsprach. Gar kein Schutz stand de Nichterwerbstätigen zur Verfügung. Sie waren bezüglich Vorsorge ganz auf sich allein gestellt. Die AHV wurde erst viel später (1948) gegründet.
Die 2. Säule ist am 1. Januar 1985 in Kraft getreten und stütz sich auf das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Das Ziel der 2.Säule ist es - Sicherzustellen -, dass der gewohnten Lebensstandard auch im Alter vorgeführt werden kann. Versichert sind alle Personen, die von ihrem Arbeitgeber den Mindestlohn für eine BVG Pflicht erhalten. Das Altersparen beginnt mit dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Nicht obligatorisch versichert sind Personen, die mindestens eine 70% Invalidität haben, sowie Personen, die nur nebenberuflich angestellt sind und hauptberuflich eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Selbstständig sind der 2.Säule nicht obligatorisch unterstellt und können sich freiwillig versichern. Wie in der 1.Säule führt auch in der 2.Säule die demographische Entwicklung dazu, dass wegen der steigenden Lebenserwartungen, Renten immer länger ausbezahlt werden müssen. Die Altersguthaben in den BVG-Ausweisen werden anhand heute geltender gesetzlicher Vorgaben und Annahmen über die künftigen Kapitalerträge hochgerechnet und laufend den neuen Bedingungen angepasst. So sind Rentenbetrag und Guthaben auf dem BVG-Ausweis mit bedacht zu geniessen, denn diese zukünftigen Zahlen sind nicht Garantiert.
Die Höhe der Altersrenten wird mittels Umwandlungssatz bestimmt. Dieser Umwandlungssatz nimmt aber künftig tendenziell, da er von Zeit zu Zeit an die steigenden durchschnittlichen Lebenserwartungen angepasst wird. Vom veränderten Umwandlungssatz sind nur die neuen, nicht aber schon bestehende Renten betroffen. Die Höhe der Verzinsung des BVG-Guthabens ist von der Wirtschaftssituation und den erwartenden Kapitalerträgen abhängig. Der Mindestzinssatz beträgt aktuell 1.0 Prozent. Bei der Einführung der BVG lag dieser bei 4.0 Prozent. Es ist auch tendenziell nicht zu erwarten, dass dieser in den nächsten Jahren steigt, was dazu führt, dass die BVG Guthaben der Versicherten weniger wachsen und somit auch weniger Leistungen nach der Pensionierung vorhanden sind.
3. Säule (Private Vorsorge)
Die 3. Säule des Schweizer Vorsorgesystems wird auch private Vorsorge genannt. Sie besteht aus der gebundenen Vorsorge 3a und der freien Vorsorge 3b. und ergänzt die Leistungen aus der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule). Aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung gewinnt die 3. Säule in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Denn mit den Leistungen aus der 1. und 2. Säule erreichen Sie nach der Pensionierung in der Regel nur rund 60% Ihres früheren Lohns. Deshalb lohnt es sich bereits für junge Erwachsene, sich mit dem Thema private Altersvorsorge zu befassen.
Säule 3a: die gebundene Vorsorge
Die Säule 3a wird deshalb gebundene Vorsorge genannt, weil sie primär zur Altersvorsorge dient und deshalb vom Bund steuerlich gefördert wird. Einzahlungen in die Säule 3a sind nur bis zum festgelegten Maximalbeitrag möglich und können jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Die Säule 3a wird deshalb gebundene Vorsorge genannt, weil sie primär zur Altersvorsorge dient und deshalb vom Bund steuerlich gefördert wird. Einzahlungen in die Säule 3a sind nur bis zum festgelegten Maximalbeitrag möglich und können jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Was sind die Vorteile der Säule 3a?Mit der Säule 3a sorgen Sie für ein selbstbestimmtes Leben im Alter vor: Sie bessern Ihre Rente auf und schliessen eventuelle Einkommenslücken.
Weitere Vorteile der Säule 3a:
Die Höhe des Maximalbetrags wird jedes Jahr neu definiert.
Wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?Zahlen Sie in die Säule 3a ein, profitieren Sie von Steuervorteilen. Ihre Einzahlungen können vollumfänglich bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Sie erhalten jährlich einen Beleg über die eingezahlte Summe und können diesen im Zuge der Steuererklärung einreichen.
Damit Sie von den Vorteilen der laufenden Steuerperiode profitieren können, sollten Sie die Einzahlungen in die 3. Säule bis spätestens Mitte Dezember vornehmen.
Ab wann kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit der Einzahlung in die Säule 3a starten, desto besser. Voraussetzung ist, dass Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.
Ab wann kann ich Gelder aus der Säule 3a beziehen?
Generell können Sie frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters Geld aus der Säule 3a beziehen.
Es gibt jedoch einige Sonderfälle, in denen die Auszahlung der Säule 3a vorzeitig möglich ist:
Im Todesfall geht der Sparbetrag in der Regel an den Ehepartner oder den eingetragenen Partner. Ist dieser nicht vorhanden,
sind folgende Personen Begünstigte:
Wie viele 3a-Konten darf ich haben?
Wie viele 3a-Konten Sie eröffnen können, hängt von Ihrem Wohnort ab. Einzelne kantonale Steuerverwaltungen begrenzen die Anzahl der 3a-Konten.
Grundsätzlich ist es aber erlaubt und sogar sinnvoll, mehrere Konten zu haben. Verteilen Sie Ihr Geld und lassen Sie sich das Guthaben in verschiedenen Steuerjahren auszahlen, umgehen Sie eine hohe progressive Besteuerung: Je mehr Kapital Sie im gleichen Jahr beziehen, desto höher der Steuersatz.
Welches 3a-Produkt ist das richtige für mich?
Sowohl Banken als auch Versicherer bieten im Rahmen der Säule 3a unterschiedliche Vorsorgemöglichkeiten an:
der Rest zu einem festen Satz verzinst und dient dem Sparen für das Alter. Es gibt auch Versicherer, die Sparpolicen anbieten, bei denen nur die Prämienbefreiung versichert ist.
Die Wahl des richtigen 3a-Produkts hängt von Ihren Zielen und Ihrer familiären Situation ab.
Wenn Sie lediglich steuerbefreit sparen und von keinem Versicherungsschutz profitieren möchten, reicht eine Banklösung aus. Ihre Einzahlungen können Sie an die finanzielle Situation anpassen, doch sind Sie auch allein für Ihre Spardisziplin verantwortlich.
Eine Versicherungslösung hat den Vorteil, dass Sie zudem Ihre Familie für den Invaliditäts- und den Todesfall absichern. Mit einer 3a-Police gehen Sie zwar eine langjährige Verpflichtung ein, doch dank Sparzwang und Prämienbefreiung erreichen Sie Ihr Sparziel bestimmt – und das sogar bei Erwerbsunfähigkeit.
Weitere Vorteile der Säule 3a:
- Steuern: Sie sparen Steuern, da Sie Ihre Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
- Sparbetrag: Sie bestimmen, wieviel Sie einzahlen möchten, bis zu einem festgelegten Maximum. Schon kleine Beträge lohnen sich.
- Vorbezug: In Sonderfällen, zum Beispiel bei der Finanzierung eines selbstgenutzten Eigenheims, können Sie Gelder aus der Säule 3a vorbeziehen.
- Pensionierung: Schon fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters können Sie auf Gelder in der Säule 3a zugreifen.
Die Höhe des Maximalbetrags wird jedes Jahr neu definiert.
Wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?Zahlen Sie in die Säule 3a ein, profitieren Sie von Steuervorteilen. Ihre Einzahlungen können vollumfänglich bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Sie erhalten jährlich einen Beleg über die eingezahlte Summe und können diesen im Zuge der Steuererklärung einreichen.
Damit Sie von den Vorteilen der laufenden Steuerperiode profitieren können, sollten Sie die Einzahlungen in die 3. Säule bis spätestens Mitte Dezember vornehmen.
Ab wann kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit der Einzahlung in die Säule 3a starten, desto besser. Voraussetzung ist, dass Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.
Ab wann kann ich Gelder aus der Säule 3a beziehen?
Generell können Sie frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters Geld aus der Säule 3a beziehen.
Es gibt jedoch einige Sonderfälle, in denen die Auszahlung der Säule 3a vorzeitig möglich ist:
- Wechsel in die Selbstständigkeit
- Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
- Rückzahlung einer Hypothek
- Umzug ins Ausland
- Invalidität oder Tod
Im Todesfall geht der Sparbetrag in der Regel an den Ehepartner oder den eingetragenen Partner. Ist dieser nicht vorhanden,
sind folgende Personen Begünstigte:
- direkte Nachkommen oder Personen, die vom Verstorbenen in erheblichem Masse unterstützt wurden
- die Person, die in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ohne Unterbrechung in einer Lebensgemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt hat
- die Person, die für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommt
Wie viele 3a-Konten darf ich haben?
Wie viele 3a-Konten Sie eröffnen können, hängt von Ihrem Wohnort ab. Einzelne kantonale Steuerverwaltungen begrenzen die Anzahl der 3a-Konten.
Grundsätzlich ist es aber erlaubt und sogar sinnvoll, mehrere Konten zu haben. Verteilen Sie Ihr Geld und lassen Sie sich das Guthaben in verschiedenen Steuerjahren auszahlen, umgehen Sie eine hohe progressive Besteuerung: Je mehr Kapital Sie im gleichen Jahr beziehen, desto höher der Steuersatz.
Welches 3a-Produkt ist das richtige für mich?
Sowohl Banken als auch Versicherer bieten im Rahmen der Säule 3a unterschiedliche Vorsorgemöglichkeiten an:
- 3a-Konto mit Zins
- Fondsgebundenes 3a-Konto
- 3a-Sparpolice mit festem Zins
der Rest zu einem festen Satz verzinst und dient dem Sparen für das Alter. Es gibt auch Versicherer, die Sparpolicen anbieten, bei denen nur die Prämienbefreiung versichert ist.
- Fondsgebundene 3a-Police
- 3a-Risikoversicherung
Die Wahl des richtigen 3a-Produkts hängt von Ihren Zielen und Ihrer familiären Situation ab.
Wenn Sie lediglich steuerbefreit sparen und von keinem Versicherungsschutz profitieren möchten, reicht eine Banklösung aus. Ihre Einzahlungen können Sie an die finanzielle Situation anpassen, doch sind Sie auch allein für Ihre Spardisziplin verantwortlich.
Eine Versicherungslösung hat den Vorteil, dass Sie zudem Ihre Familie für den Invaliditäts- und den Todesfall absichern. Mit einer 3a-Police gehen Sie zwar eine langjährige Verpflichtung ein, doch dank Sparzwang und Prämienbefreiung erreichen Sie Ihr Sparziel bestimmt – und das sogar bei Erwerbsunfähigkeit.
Säule 3b: die freie Vorsorge
Die Säule 3b wird freie Vorsorge genannt, weil sie mehr Freiheiten zulässt und ergänzend zur Säule 3a weitere Bedürfnisse abdecken kann. In der Säule 3b gibt es keine jährlichen Maximalbeiträge. Die Beiträge können allerdings nicht von den Steuern abgezogen werden. Das Guthaben muss als Vermögen versteuert werden. Die Auszahlung hingegen ist steuerfrei und der Zeitpunkt ist frei wählbar.
Die Säule 3b wird freie Vorsorge genannt, weil sie mehr Freiheiten zulässt und ergänzend zur Säule 3a weitere Bedürfnisse abdecken kann. In der Säule 3b gibt es keine jährlichen Maximalbeiträge. Die Beiträge können allerdings nicht von den Steuern abgezogen werden. Das Guthaben muss als Vermögen versteuert werden. Die Auszahlung hingegen ist steuerfrei und der Zeitpunkt ist frei wählbar.
Was sind die Vorteile der Säule 3b?
Verlassen Sie sich ausschliesslich auf die Vorsorgeleistungen der 1. und der 2. Säule, werden im Ruhestand nur rund 60 Prozent des letzten Einkommens gedeckt. Die Säulen 3a und 3b helfen Ihnen, auch nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu halten und eventuelle Vorsorgelücken zu schliessen.
Weitere Vorteile der Säule 3b:
Eines vorab: Sie profitieren nicht von den gleichen direkten Steuervorteilen, wie bei der Säule 3a. Gute Neuigkeiten gibt es trotzdem:
Je nachdem, für welche Art von Anlage Sie sich entscheiden, gelten unterschiedliche Regeln und Bedingungen. Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen sind zum Beispiel steuerlich interessant. Sie können die Einzahlungen zwar nicht von der Steuerabsetzen und der Rückkaufswert wird während der Laufzeit als Vermögen besteuert, doch bei der Auszahlung ist das gesamte Guthaben inklusive aller Erträge steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzlichen Bedingungen einhalten.
Verlassen Sie sich ausschliesslich auf die Vorsorgeleistungen der 1. und der 2. Säule, werden im Ruhestand nur rund 60 Prozent des letzten Einkommens gedeckt. Die Säulen 3a und 3b helfen Ihnen, auch nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu halten und eventuelle Vorsorgelücken zu schliessen.
Weitere Vorteile der Säule 3b:
- Jede in der Schweiz lebende Person kann in eine Säule 3b einzahlen.
- Sie bestimmen, wofür Sie die Sparsumme aus der Säule 3b verwenden möchten.
- Sie können die begünstigte Person frei bestimmen.
- Sie können den Zeitpunkt der Auszahlung frei wählen.
- Es gibt keinen jährlichen Maximalbetrag.
Eines vorab: Sie profitieren nicht von den gleichen direkten Steuervorteilen, wie bei der Säule 3a. Gute Neuigkeiten gibt es trotzdem:
Je nachdem, für welche Art von Anlage Sie sich entscheiden, gelten unterschiedliche Regeln und Bedingungen. Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen sind zum Beispiel steuerlich interessant. Sie können die Einzahlungen zwar nicht von der Steuerabsetzen und der Rückkaufswert wird während der Laufzeit als Vermögen besteuert, doch bei der Auszahlung ist das gesamte Guthaben inklusive aller Erträge steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzlichen Bedingungen einhalten.
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