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BERATERINFORMATION NACH VAG ART. 45
Informationen gemäss Artikel 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Seit dem 1. Januar 2006 unterstehen die Versicherungsbroker einer staatlichen Aufsicht.
Sie gründet auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und enthält unter anderem genau definierte Informationspflichten.
Das vorliegende Dokument enthält die gem. VAG 45 zu deklarierenden Informationen.
Wir bieten Versicherungslösungen von den folgenden Anbietern an: Siehe Beraterinformation
Seit dem 1. Januar 2006 unterstehen die Versicherungsbroker einer staatlichen Aufsicht.
Sie gründet auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und enthält unter anderem genau definierte Informationspflichten.
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