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VERSICHERUNG BEI KRANKHEIT
Entlastung bei der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht
Ein kranker Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nach einer Geburt erhalten trotz Fehlen am Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit den Lohn. So schreibt es das Gesetz vor. Ihr Unternehmen kann diese Pflicht, Krankentaggeld zu zahlen, mit der Krankenlohnausfallversicherung von ablösen. |
KOLLEKTIVE KRANKENLOHNAUSFALL-VERSICHERUNG
Indem Sie kranken Mitarbeitenden für einen bestimmte Zeit Krankentaggeld zahlen, erfüllen Sie die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Dies gilt auch für angestellte Mütter nach einer Geburt. Eine kollektive Krankentaggeldversicherung zur Entlastung Ihres Unternehmens ist freiwillig. Nicht aber, wenn Ihr Unternehmen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht, der die Versicherung vorschreibt. Dank dem Zurich Online-Schadenmanagement und der elektronischen Lohndeklaration haben Sie kaum administrativen Aufwand.
Die kollektive Krankentaggeldversicherung deckt mindestens 80% des Lohns
Gut zu wissen:
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